Bedarfsgegenstände

Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB [»]) werden eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen definiert, wie z.B. Kleidung, Hygieneartikel, Verpackungsmaterial mit Lebensmittelkontakt, Spielzeug, etc.

Für diese Bedarfsgegenstände können wir die humantoxikologische Unbedenklichkeit und somit deren Verkehrsfähigkeit hinsichtlich ihrer Sicherheit überprüfen und entsprechend als Sachverständiger (s. Sachverständigen-Gutachten [»]) zertifizieren.