Kosmetische Mittel

Kosmetische Produkte müssen bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Anwendung gesundheitlich unbedenklich sein. Der Hersteller bzw. der Importeur muss daher die Sicherheit seiner Produkte gewährleisten. Dies regeln die europäische Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (s. hierzu [»]) bzw. die so genannte “UK Cosmetics Regulation” (s. hierzu [»]).

Wir führen entsprechende Sicherheitsbewertungen für Ihre Produkte durch und erstellen die dazugehörige Produktinformationsdatei (PIF), damit auch die dokumentarischen Anforderungen erfüllt werden.