Verkehrsfähigkeit von Produkten

Häufig ist zu überprüfen, ob ein Produkt im Sinne der (meist) humantoxikologisch begründeten Sicherheitsanforderungen als verkehrsfähig betrachtet werden kann. Stellt sich im Nachhinein/nach Markteintritt heraus, dass ein Produkt nicht verkehrsfähig ist, kann dies erhebliche haftungsrechtliche Folgen für den Marktteilnehmer nach sich ziehen.

Unsere Expertise auf diesem Gebiet umfasst besonders Konsumentenprodukte, wie z.B. Kleidungsmaterialien, Hygieneprodukte, kosmetische Mittel, etc.

Die Bewertung wird gemäß der für das jeweilige Produkt geltenden rechtlichen Regelung (z.B. Kosmetik- oder Medizinprodukterecht) durchgeführt. Fehlt eine solche spezifische Regelung, wenden wir u.a. die europäische Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit („GPSR“), das deutsche Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetzbuch (LFGB) oder das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) an.

Die Verkehrsfähigkeit kann durch uns aufgrund unserer staatlichen Autorisierung als Sachverständiger zertifiziert werden.