Detergenzien, wie z.B. Reinigungsmittel zur Sauberhaltung von Oberflächen, auch solchen mit Lebensmittelkontakt, unterliegen den spezifischen gesetzlichen Anforderungen der Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 (s. hierzu [»]).
Entsprechende Überprüfungen der Verkehrsfähigkeit nehmen wir für Sie vor, einschließlich der Erstellung der Dokumentation, insbesondere solcher für das medizinische Personal und für das Internet. Die Verkehrsfähigkeit kann durch uns aufgrund unserer staatlichen Autorisierung als Sachverständiger zertifiziert werden.