Bei Lebensmittelkontaktmaterialien handelt es sich um alle Materialien in Gegenständen, Geräten oder bei Verwendung als Verpackung, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (z.B. von Geschirr, Kaffeemaschinen, Flaschen und Lebensmittelverpackungen).
Es muss sichergestellt werden, dass von diesen Materialien weder humantoxikologisch bedenkliche Anteile auf den Menschen übergehen können, noch dass das Lebensmittel in seiner Zusammensetzung, im Geschmack oder Geruch in unannehmbarer Weise verändert wird (s. hierzu die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 [»]).
Wir erstellen „compliance“ Bewertungen gemäß den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Materialien für den Lebensmittelkontakt (s. hierzu [»]).
Des Weiteren erstellen wir Dossiers für die Zulassung von Stoffen zur Verwendung in Materialien mit Lebensmittelkontakt entsprechend den Vorgaben der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (s. zur Aufnahme des Stoffes in den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 [»]).